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   OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05   

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https://dejure.org/2006,4647
OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05 (https://dejure.org/2006,4647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2006 - 15 W 92/05 (https://dejure.org/2006,4647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2006 - 15 W 92/05 (https://dejure.org/2006,4647)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sanierung einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Treppenanlage ; Bestehen von wechselseitigen Ansprüchen auf Instandhaltung und Instandsetzung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Wechselseitig eingeräumte Dienstbarkeiten an dem gemeinschaftlichen Treppenhaus ...

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 46; ; BGB § 921; ; BGB § 922; ; BGB § 1020

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43
    Berechtigung für einen Antrag im Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinsame Treppe zweier WEG-Gemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    921, 922, 1020
    Auf der Grenze errichtetes, zwei je in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücken dienendes Treppenhaus ist eigentumsrechtlich entlang der Grundstücksgrenze geteilt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Treppe für zwei Eigentümergemeinschaften (IMR 2007, 1011)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 14
  • ZMR 2006, 878
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Nach der Entscheidung des BGH vom 12. November 2004 (-V ZR 42/04-; BGHZ 161, 115 = NJW 2005, 894) ist gemäß § 1020 Satz 2 BGB neben dem Eigentümer auch der Dienstbarkeitsberechtigte zur Unterhaltung und Instandsetzung einer der Ausübung der Dienstbarkeit unterliegenden Anlage (hier: die gemeinsame Treppenanlage) verpflichtet.

    Die Höhe der anteiligen Erhaltungslast richtet sich nach den Maßstäben der auf Dienstbarkeiten entsprechend anwendbaren §§ 748, 742 BGB (BGHZ 161, 115 = NJW 2005, 894) bzw. § 922 Satz 2 BGB.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Einen zur gemeinschaftlichen Verwaltung gehörenden Anspruch können nicht einzelne Wohnungseigentümer geltend machen, sondern nach der neuen Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) nur der teilrechtsfähige Verband, hier also die Wohnungseigentümergemeinschaft der Anlage C 24. .
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 11/02

    Begriff der Grenzanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Denn bei dem Treppenhaus handelt es sich um eine Einrichtung, die von der Grenzlinie der beiden Grundstücke der Beteiligten (Flurstücke Nr. 147 und 148) geschnitten wird, dem objektiven Vorteil beider Grundstücke dient und mit Zustimmung der Beteiligten bzw. ihres Rechtsvorgängers geschaffen wurde (vgl. BGH NJW-RR 2001, 817 = NZM 2000, 106; BGHZ 154, 139 = NJW 2003, 1731; Palandt/Bassenge, 65. Aufl., § 921 Rn. 1).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 73/02

    Berechtigung aus Grunddienstbarkeit nach Vereinigung des herrschenden mit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    d) Die zugunsten der Beteiligten wechselseitig eingeräumten Dienstbarkeiten an dem gemeinschaftlichen Treppenhaus sind wesentliche Bestandteile der beiden Grundstücke C 24 und 26 gemäß §§ 93, 94 Abs. 1, 96 BGB (vgl. BayObLGZ 2002, 372 = NJW-RR 2002, 451).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Fehlt es an dieser Berechtigung, so ist der Antrag wegen Fehlens einer Verfahrensvoraussetzung als unzulässig abzuweisen (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091 = LM Nr. 10 zu § 43 WEG).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 40/98

    Ausgabeaufgeld für eine stille Beteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Denn bei dem Treppenhaus handelt es sich um eine Einrichtung, die von der Grenzlinie der beiden Grundstücke der Beteiligten (Flurstücke Nr. 147 und 148) geschnitten wird, dem objektiven Vorteil beider Grundstücke dient und mit Zustimmung der Beteiligten bzw. ihres Rechtsvorgängers geschaffen wurde (vgl. BGH NJW-RR 2001, 817 = NZM 2000, 106; BGHZ 154, 139 = NJW 2003, 1731; Palandt/Bassenge, 65. Aufl., § 921 Rn. 1).
  • LG Köln, 01.06.2012 - 4 O 286/07

    Wegerecht ist gegenüber WEG-Verband geltend zu machen!

    Auch wenn nicht sie, sondern die jeweiligen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft im Grundbuch eingetragen sind und sich grundsätzlich Ansprüche, die aufgrund der Grunddienstbarkeit hergeleitet werden, gegen den Grundstückseigentümer geltend gemacht werden müssten, so sind im vorliegenden Fall etwaige Ansprüche aus der Grunddienstbarkeit dennoch der gemeinschaftlichen Verwaltung zuzurechnen, da es sich um sonstige Pflichten der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 6 S. 3 WEG handelt, die gemeinschaftlich zu erfüllen sind (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamm ZMR 2006, 878).
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